Unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein besteht ein engmaschiges Netz zur Verfolgung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung sowie Lohndumping. Die intensive Kooperation zwischen dem Zoll, der Steuerfahndung und der Polizei ermöglicht eine effektive Verfolgung dieser schattenwirtschaftlichen Aktivitäten. Darüber hinaus arbeiten die Verfolgungsbehörden eng mit der Staatsanwaltschaft und dem Prüfdienst der Rentenversicherungsträger zusammen.
Aufbauend auf ihrer Berliner Erklärung zur Bekämpfung der illegalen Beshäftigung vom 19. April 2000 sowie ihrer gemeinsamen Erklärung zur Durchsetzung und Kontrolle der Mindestlöhne im Baugewerbe vom 29. Oktober 2003 vereinbaren die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes folgende Vereinbarung zur gemeinsamen Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit.
Die Partner des schleswig-holsteinischen Bündnisses für Regeln am Bau sind:
Bauindustrieverband Hamburg Schleswig-Holstein e. V. Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Bundesfinanzdirektion Nord
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein
Zoll
A 015 Saison-Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitergeld: Tabelle zur Berechnung im Jahr 2012
B 002 Vergaberechtswidrigkeit der Bewerbungsbedingungen zur Nachforderung von Unterlagen. Rügepflicht!
U 001 Kein Nachtragsanspruch trotz fehlenden Hinweises auf Kontaminierung
R 007 Seminar für Bauleiter am Freitag, den 30.03.2012: Aktuelle Rechtsprechung aus dem Bauvertragsrecht
R 008 Die Termine für die Bezirksmitgliederversammlungen 2012 stehen fest!
Bauindustrieverband
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